Lexikon -Todesfallleistung bei Verschollenheit
Im Überlebensfall ist die versicherte Person zur Zurückzahlung der ausgezahlten Leistung verpflichtet.
| Startseite | Privat | Gewerbe powered by Inveda.net | Kontakt | Onlinerechner |
Im Überlebensfall ist die versicherte Person zur Zurückzahlung der ausgezahlten Leistung verpflichtet.